ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Unternehmung: Raphael Grabher - RGMarketing
Glänweg 3, 6781 Bartholomäberg
E-Mail: info@rgmarketing.at | Tel: +43 664 1967400
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Raphael Grabher - RGMarketing (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B. 1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden. 1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. 1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. 1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2. Social Media Kanäle
Die Agentur weist darauf hin, dass Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook) Werbeanzeigen ohne Angabe von Gründen ablehnen oder entfernen können. Die Agentur kann daher nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne jederzeit abrufbar ist. Der Kunde erkennt an, dass diese Nutzungsbedingungen Dritter die Rechte und Pflichten des Vertragsverhältnisses mitbestimmen.
3. Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab eingeladen, ein Konzept zu erstellen (Pitching), untersteht dieses dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Auch werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen, sind geschützt, sofern sie eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie eine charakteristische Prägung geben. Eine wirtschaftliche Verwertung dieser Ideen außerhalb eines Hauptvertrages ist dem Kunden untersagt.
4. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
4.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder der Auftragsbestätigung. 4.2 Alle Leistungen der Agentur (Vorentwürfe, Dateien etc.) sind vom Kunden binnen drei Werktagen freizugeben. Nach Fristablauf gelten sie als genehmigt. 4.3 Der Kunde stellt alle notwendigen Unterlagen zeitgerecht zur Verfügung. Er garantiert, dass bereitgestellte Unterlagen (Fotos, Logos) frei von Rechten Dritter sind (Rechteclearing). Bei Rechtsverletzungen hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos.
5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
Die Agentur ist berechtigt, Leistungen selbst auszuführen oder sich sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
6. Termine und Verzug
6.1 Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. 6.2 Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt ruhen die Leistungsverpflichtungen. 6.3 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Vorzeitige Auflösung
Die Agentur kann den Vertrag aus wichtigem Grund (z.B. Unmöglichkeit der Leistung durch Verschulden des Kunden oder Zahlungsverzug trotz Mahnung) sofort auflösen.
8. Honorar
8.1 Der Honoraranspruch entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen von € 1.000,00 oder bei Projekten über einen längeren Zeitraum ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen, Vorausrechnungen oder Akontozahlungen zu stellen. 8.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 8.3 Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. 8.4 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Überschreitungen bis 15 % gelten als vom Kunden vorab genehmigt.
9. Zahlung und Eigentumsvorbehalt
9.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Agentur. 9.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte sowie der Ersatz von Mahnspesen (mind. € 20,00 je Mahnung). 9.3 Die Agentur ist bei Verzug berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, bis der aushaftende Betrag beglichen ist.
10. Eigentums- und Urheberrecht
10.1 Alle Leistungen (Ideen, Skizzen, Konzepte, Dateien) bleiben Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt mit vollständiger Zahlung das Recht der Nutzung für den vereinbarten Zweck (mangels Vereinbarung ausschließlich in Österreich). 10.2 Änderungen an Leistungen der Agentur sind nur mit Zustimmung zulässig. Ein Anspruch auf Herausgabe "offener Dateien" besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 10.3 Für Nutzungen über den vereinbarten Zweck hinaus steht der Agentur eine gesonderte Vergütung zu.
11. Kennzeichnung und Referenz
11.1 Die Agentur ist berechtigt, auf Werbemitteln auf sich und den Urheber hinzuweisen. 11.2 Die Agentur darf den Kunden namentlich und mit Logo als Referenz auf der eigenen Webseite oder Werbeträgern anführen (widerrufbar).
12. Gewährleistung und Haftung
12.1 Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Leistung, schriftlich anzuzeigen. 12.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. 12.3 Die Agentur haftet nicht für die rechtliche (wettbewerbs-, markenrechtliche) Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden. 12.4 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur für Sach- oder Vermögensschäden ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
13. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
13.1 Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 13.2 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. 13.3 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht (Bezirksgericht Feldkirch) vereinbart
