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Teilnahme und Projektbedingungen

1. Veranstalter
Veranstalter des „RGMarketing Vereinsprojekts 2027“ ist:
RGMarketing – Raphael Grabher
Vorarlberg, Österreich
E-Mail: info@rgmarketing.at
Weitere Unternehmens- und Kontaktdaten sind im Impressum von RGMarketing abrufbar.

2. Gegenstand des Vereinsprojekts
RGMarketing ermöglicht einer ausgewählten Organisation aus Vorarlberg im Kalenderjahr 2027 die Erstellung eines neuen Webauftritts mit Arbeitsleistungen im Wert von bis zu 6.000 Euro.
Die im Rahmen dieser Teilnahme- und Projektbedingungen beschriebenen Arbeitsleistungen von RGMarketing werden der ausgewählten Organisation nicht verrechnet.
Der angegebene Wert stellt den maximalen Wert der im Projekt enthaltenen Leistungen dar. Es besteht kein Anspruch auf Ausschöpfung eines bestimmten Geldbetrags oder auf Leistungen im exakten Gegenwert von 6.000 Euro.
Eine Barauszahlung, Gutschrift, Übertragung oder anderweitige Ablöse des Projektwertes ist ausgeschlossen.

3. Bewerbungszeitraum
Die Teilnahme ist möglich von
17. September 2026 bis einschließlich 11. Oktober 2026, 23:59 Uhr.
Nach Ablauf dieses Zeitraums eingehende Bewerbungen müssen nicht mehr berücksichtigt werden.
 
4. Teilnahmeberechtigte Vereine und Organisationen
Das RGMarketing Vereinsprojekt 2027 richtet sich an lokal und regional verankerte Vereine sowie vergleichbare, überwiegend ehrenamtlich getragene Organisationen in Vorarlberg.
Im Mittelpunkt stehen Organisationen, die einen unmittelbaren Beitrag zum Sport, zur Kultur, zum Brauchtum, zur Sicherheit, zum sozialen Miteinander, zur Jugend- und Gemeinschaftsarbeit oder allgemein zum gesellschaftlichen Leben einer Gemeinde bzw. einer überschaubaren Region leisten.
Teilnahmeberechtigt sind insbesondere:
 
Sport- und Bewegungsvereine
Zum Beispiel Fußball-, Ski-, Tennis-, Schwimm-, Eislauf-, Eishockey-, Judo-, Golf-, Reit-, Bergsport- oder vergleichbare Sportvereine und Sportclubs.
Musik-, Gesangs- und Kulturvereine
Zum Beispiel Harmoniemusiken, Bürgermusiken, Musikvereine, Chöre, Theatergruppen, Kulturbühnen und andere örtliche Kulturvereine.
 
Brauchtums- und Traditionsvereine
Zum Beispiel Trachtengruppen, Funkenzünfte, Faschingsvereine, Schützen-, Kameradschafts- und vergleichbare Vereine zur Pflege örtlicher Traditionen und des Dorflebens.
 
Jugend-, Familien- und Gemeinschaftsvereine
Zum Beispiel Jugendvereine, Landjugendgruppen, Pfadfindergruppen, Elternvereine, Dorfgemeinschaften und andere ehrenamtliche Initiativen für das gesellschaftliche Zusammenleben.
 
Natur-, Landwirtschafts- und Tiervereine
Zum Beispiel Bienenzuchtvereine, Obst- und Gartenbauvereine, Viehzuchtvereine, Naturvereine und vergleichbare örtlich oder regional tätige Gemeinschaften.
 
Freizeit- und Hobbyvereine
Zum Beispiel Tanz-, Wander-, Traktor-, Motorsport- und andere nicht gewinnorientierte Freizeitgemeinschaften mit lokalem oder regionalem Vereinsleben.
Ehrenamtliche Einsatz- und Hilfsorganisationen auf lokaler Ebene
 
Freiwillige Feuerwehren sind ausdrücklich teilnahmeberechtigt, auch wenn sie rechtlich nicht als klassischer Verein organisiert sind.
Ebenfalls können vergleichbare überwiegend ehrenamtlich getragene lokale Einsatzorganisationen bzw. Ortsstellen berücksichtigt werden, sofern sie einen unmittelbaren Bezug zur örtlichen Gemeinschaft besitzen.
 
Lokale soziale und gemeinschaftliche Initiativen
Auch kleinere, überwiegend ehrenamtlich organisierte Initiativen für Senioren, Familien, Nachbarschaft, gesellschaftliche Teilhabe oder gegenseitige Unterstützung können teilnehmen, sofern ihre Tätigkeit hauptsächlich auf eine Gemeinde oder eine überschaubare Region ausgerichtet ist.
Entscheidend ist dabei nicht allein die Rechtsform oder die Bezeichnung als „Verein“, sondern der tatsächliche Charakter der Organisation.
Im Mittelpunkt des Vereinsprojekts stehen Organisationen, die überwiegend ehrenamtlich getragen werden, in ihrer Region verwurzelt sind und deren Arbeit unmittelbar der örtlichen Gemeinschaft zugutekommt.
 
Die Mitgliedschaft in einem Landes- oder Dachverband schließt eine Teilnahme grundsätzlich nicht aus, wenn die sich bewerbende Einheit selbst einen klaren lokalen oder regionalen Schwerpunkt besitzt.

 
5. Nicht teilnahmeberechtigte Organisationen
Das Vereinsprojekt ist bewusst für das klassische lokale und regionale Ehrenamt gedacht.
Nicht teilnehmen können daher insbesondere:

  • Unternehmen und überwiegend gewerblich oder gewinnorientiert tätige Organisationen

  • Behörden, Gemeinden und sonstige staatliche Einrichtungen, sofern sie nicht ausdrücklich im Rahmen dieser Bedingungen zugelassen sind

  • professionell organisierte Sozial-, Hilfs-, Pflege- oder Wohlfahrtsorganisationen, deren Tätigkeit überwiegend durch hauptberufliche Strukturen getragen wird

  • große überregionale Organisationen, bei denen die lokale Tätigkeit lediglich Teil einer österreichweit oder international tätigen Gesamtorganisation ist

  • Interessenvertretungen, Berufsverbände und vergleichbare institutionelle Organisationen

  • Service- und Netzwerkorganisationen, deren Hauptzweck nicht im klassischen örtlichen Vereins- und Gemeinschaftsleben liegt

  • Organisationen, deren Tätigkeit überwiegend außerhalb Vorarlbergs stattfindet

  • politische Parteien, politische Organisationen und wahlwerbende Gruppen

  • Organisationen, deren Tätigkeit überwiegend kommerziellen, unternehmerischen oder wirtschaftlichen Zwecken dient

Eine übergeordnete Verbandsstruktur allein führt jedoch nicht automatisch zum Ausschluss. Entscheidend ist, ob die konkret teilnehmende Organisation bzw. Ortsgruppe überwiegend ehrenamtlich tätig, eigenständig im lokalen Vereinsleben verankert und hauptsächlich für die Bevölkerung einer Gemeinde oder einer überschaubaren Region aktiv ist.
RGMarketing behält sich vor, bei nicht eindeutig zuordenbaren Organisationen im Einzelfall zu beurteilen, ob die Bewerbung dem Zweck und der Zielgruppe des Vereinsprojekts 2027 entspricht.
 
Ebenfalls nicht teilnahmeberechtigt sind:

  • politische Parteien, wahlwerbende Gruppen sowie Organisationen, deren Hauptzweck überwiegend in parteipolitischer Tätigkeit, politischer Interessenvertretung oder politischer Kampagnenarbeit liegt

  • Organisationen, deren Tätigkeit überwiegend der Verbreitung oder Durchsetzung politischer oder ideologischer Positionen dient und die dadurch nicht dem klassischen lokalen bzw. regionalen Vereins- und Gemeinschaftsleben im Sinne dieses Vereinsprojekts zuzuordnen sind

  • extremistische Organisationen oder Gruppierungen, unabhängig von deren politischer, ideologischer oder sonstiger Ausrichtung

  • Organisationen, die zu Gewalt, Hass, Diskriminierung oder menschenfeindlichem Verhalten aufrufen, dieses fördern, unterstützen oder entsprechende Inhalte verbreiten

  • Organisationen, deren Tätigkeit oder Zielsetzung gegen geltendes Recht oder gegen die Grundprinzipien eines demokratischen und respektvollen gesellschaftlichen Zusammenlebens gerichtet ist

Eine gelegentliche gesellschaftliche oder politische Stellungnahme eines ansonsten teilnahmeberechtigten Vereins führt nicht automatisch zum Ausschluss. Maßgeblich sind der tatsächliche Hauptzweck, die überwiegende Tätigkeit sowie die Ausrichtung der jeweiligen Organisation.
Das RGMarketing Vereinsprojekt 2027 ist parteipolitisch unabhängig und richtet sich an Organisationen, deren Tätigkeit dem lokalen bzw. regionalen Gemeinschaftsleben und einem offenen, respektvollen Miteinander dient.
RGMarketing behält sich vor, im Zweifelsfall anhand des tatsächlichen Tätigkeitsbereichs, der öffentlichen Ausrichtung und des Zwecks der Organisation zu beurteilen, ob eine Bewerbung den Voraussetzungen und Grundsätzen des Vereinsprojekts 2027 entspricht.

6. Wer darf eine Bewerbung einreichen?
Eine Bewerbung über das Bewerbungsformular auf der Website muss durch eine volljährige Person erfolgen, die berechtigt ist, im Namen der jeweiligen Organisation zu handeln oder die Zustimmung der Organisation zur Bewerbung besitzt.
Mit dem Absenden des Bewerbungsformulars bestätigt die einreichende Person, dass die Organisation über die Bewerbung informiert ist und die angegebenen Informationen nach bestem Wissen richtig sind.
 
Eine Nominierung über Instagram kann hingegen auch durch Mitglieder, Unterstützer oder andere Personen erfolgen, ohne dass diese zur Vertretung der genannten Organisation berechtigt sein müssen.
Wird eine über Instagram nominierte Organisation für die nähere Auswahl berücksichtigt, nimmt RGMarketing Kontakt mit einem vertretungsberechtigten oder entsprechend autorisierten Ansprechpartner der Organisation auf.
 
Vor einer endgültigen Auswahl muss die Organisation ihre Teilnahme am Vereinsprojekt bestätigen und den geltenden Teilnahme- und Projektbedingungen zustimmen.
RGMarketing kann hierzu weitere Informationen oder eine entsprechende Bestätigung der Organisation anfordern.


7. Möglichkeiten zur Teilnahme
Für das RGMarketing Vereinsprojekt 2027 stehen zwei Möglichkeiten zur Bewerbung zur Verfügung.
Bewerbung über die Website
Die Bewerbung kann über das Bewerbungsformular unter
www.rgmarketing.at/gewinnspiel-vereinswebseite
eingereicht werden.
Das Formular ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen.
Im Rahmen der Bewerbung werden insbesondere Kontaktdaten, Informationen zur Organisation sowie Angaben zum bestehenden Webauftritt und zum Bedarf an einer neuen Website abgefragt.

Bewerbung über Instagram
Alternativ kann ein Verein über den offiziellen Instagram-Gewinnspielbeitrag von RGMarketing für das Vereinsprojekt 2027 nominiert bzw. zur Teilnahme vorgeschlagen werden.
Dafür sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Dem offiziellen Instagram-Account von RGMarketing folgen.

  2. Den Gewinnspielbeitrag liken.

  3. Unter dem Gewinnspielbeitrag kommentieren, welcher Verein bzw. welche Organisation vorgeschlagen wird und warum eine neue Website benötigt wird.

  4. Im Kommentar zwei weitere lokal oder regional tätige Vereine bzw. Organisationen markieren, für die das Vereinsprojekt ebenfalls interessant sein könnte.

Die markierten Organisationen müssen nicht selbst am Vereinsprojekt teilnehmen.
Eine Nominierung über Instagram bedeutet noch keine verbindliche Zustimmung des genannten Vereins zu den Teilnahme- und Projektbedingungen.
Wird ein über Instagram nominierter Verein für die nähere Auswahl berücksichtigt, nimmt RGMarketing Kontakt mit einem vertretungsberechtigten bzw. vom Verein autorisierten Ansprechpartner auf.
Bevor der Verein endgültig für das Vereinsprojekt 2027 ausgewählt werden kann, muss dieser Ansprechpartner die Teilnahme bestätigen und den Teilnahme- und Projektbedingungen zustimmen.
Kann innerhalb einer von RGMarketing gesetzten angemessenen Frist keine zuständige Kontaktperson erreicht werden oder stimmt der Verein der Teilnahme nicht zu, kann die Nominierung nicht weiter berücksichtigt werden.
Die Instagram-Teilnahme gilt ausschließlich für Instagram. Für andere Plattformen können abweichende Teilnahmebedingungen gelten.


8. Mehrfachbewerbungen
Eine Organisation kann grundsätzlich nur einmal für das Vereinsprojekt berücksichtigt werden.
Eine zusätzliche Bewerbung derselben Organisation über Website und Instagram erhöht nicht automatisch die Wahrscheinlichkeit einer Auswahl.
Mehrere Personen können denselben Verein empfehlen oder markieren. Bei der Entscheidung wird die Organisation dennoch als ein mögliches Projekt betrachtet.

9. Auswahl des Projekts
Die ausgewählte Organisation wird nicht per Zufall oder Losverfahren bestimmt.
Nach Ende der Bewerbungsphase prüft RGMarketing die eingegangenen Bewerbungen und entscheidet, welche Organisation im Rahmen des Vereinsprojekts 2027 unterstützt wird.
Bei der Auswahl können insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt werden:

  • tatsächlicher Bedarf an einem neuen Webauftritt

  • aktueller Zustand bzw. das Fehlen einer bestehenden Website

  • Nutzen einer neuen Website für den Verein und das lokale Gemeinwohl

  • lokale bzw. regionale Verankerung der Organisation

  • Umsetzbarkeit innerhalb des vorgesehenen Leistungsumfangs

  • Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit

  • Verfügbarkeit notwendiger Informationen, Inhalte und Ansprechpartner

  • Eignung des Projekts für eine vollständige und sinnvoll umsetzbare Vereinswebsite

Es besteht kein Anspruch auf Auswahl.
Die endgültige Entscheidung liegt bei RGMarketing. Eine individuelle Begründung gegenüber nicht ausgewählten Organisationen ist nicht geschuldet.

10. Verständigung der ausgewählten Organisation
Die ausgewählte Organisation wird nach Abschluss des Auswahlverfahrens über die vorhandenen Kontaktdaten oder über Instagram kontaktiert.
RGMarketing kann anschließend weitere Angaben sowie die Bestätigung eines vertretungsberechtigten Ansprechpartners verlangen.
Reagiert die ausgewählte Organisation innerhalb einer von RGMarketing gesetzten angemessenen Frist nicht oder können die Voraussetzungen für das Projekt nicht erfüllt werden, kann RGMarketing eine andere Organisation auswählen.
Eine öffentliche Bekanntgabe erfolgt erst nach vorheriger Kontaktaufnahme und Abstimmung.

Bei einer Teilnahme bzw. Nominierung über Instagram erfolgt die endgültige Auswahl erst, nachdem ein vertretungsberechtigter oder entsprechend autorisierter Ansprechpartner des Vereins die Teilnahme und die geltenden Teilnahme- und Projektbedingungen bestätigt hat.

11. Enthaltener Leistungsumfang
Im Vereinsprojekt enthalten ist die Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung einer neuen Website in Wix Studio.
Der grundsätzlich enthaltene Leistungsumfang umfasst:
Webdesign
Individuelle Gestaltung des Webauftritts passend zum vorhandenen Erscheinungsbild, zum Charakter und zu den Tätigkeiten der ausgewählten Organisation.
Startseite und maximal drei Unterseiten
Das Projekt umfasst eine individuell gestaltete Startseite sowie bis zu drei zusätzliche Unterseiten.
Welche Unterseiten umgesetzt werden, wird zu Beginn des Projekts gemeinsam festgelegt.
Struktur und Konzeption
RGMarketing entwickelt auf Basis der vorhandenen Informationen eine geeignete Seitenstruktur, Gliederung und Nutzerführung.
Texte und Inhalte
Bestehende Inhalte werden bei Bedarf überarbeitet, neu strukturiert oder ergänzt.
Die für die vereinbarten Seiten benötigten Website-Texte werden im vorgesehenen Projektumfang durch RGMarketing erstellt bzw. gemeinsam mit der Organisation ausgearbeitet.
Responsive Umsetzung
Die Website wird für die Darstellung auf gängigen Smartphones, Tablets und Desktop-Geräten optimiert.
Technische Einrichtung
Enthalten ist die grundlegende technische Einrichtung der Website in Wix Studio sowie die für die Veröffentlichung erforderliche Standardkonfiguration.
Grundlegende Suchmaschinenoptimierung
Im Rahmen der Website-Erstellung werden grundlegende SEO-Maßnahmen vorgenommen. Dazu können unter anderem Seitentitel, Meta-Beschreibungen, Seitenstruktur, Bildbeschreibungen und technische Grundeinstellungen für Suchmaschinen gehören.
Kleines Fotoshooting
Für die Gestaltung der Website erstellt RGMarketing in einem angemessenen und auf das Websiteprojekt abgestimmten Umfang eigenes Bildmaterial.
Dabei können beispielsweise Mitglieder, Tätigkeiten, Vereinsräumlichkeiten, Sportstätten, Ausrüstung oder andere für den Webauftritt geeignete Motive aufgenommen werden.
Das Fotoshooting dient der Erstellung des für den neuen Webauftritt benötigten Bildmaterials und stellt keine vollständige Vereins-, Event- oder Reportageproduktion dar.
Ein Videodreh ist nicht Bestandteil der gewonnenen Website-Leistung.

12. Nicht enthaltene Leistungen und externe Kosten
Nicht Bestandteil des Vereinsprojekts sind insbesondere:

  • Domainkosten

  • Wix-Premium- bzw. Hostinggebühren

  • E-Mail-Postfächer

  • kostenpflichtige Apps

  • Drittanbieter-Dienste

  • externe Lizenzen

  • zusätzliche Seiten über den vereinbarten Umfang hinaus

  • umfangreiche individuelle Programmierungen

  • komplexe Mitgliederbereiche

  • Online-Shops

  • umfangreiche Buchungs- oder Verwaltungssysteme

  • zusätzliche Foto- oder Videoproduktionen

  • laufende Websitepflege nach Projektabschluss

  • laufende technische oder redaktionelle Betreuung

  • Logoentwicklung oder vollständige Entwicklung einer neuen Corporate Identity

Diese Kosten bzw. Leistungen sind von der ausgewählten Organisation selbst zu tragen.
Sollten zusätzliche kostenpflichtige Leistungen gewünscht werden, werden diese vor einer Umsetzung separat angeboten. Es besteht keine Verpflichtung, zusätzliche Leistungen bei RGMarketing zu beauftragen.

13. Logo, Farben und bestehendes Erscheinungsbild
Vorhandene Logos, Vereinsfarben, Schriften und sonstige Gestaltungselemente werden, soweit technisch und gestalterisch sinnvoll, in den neuen Webauftritt übernommen.
Die Neugestaltung oder Entwicklung eines neuen Logos ist nicht Bestandteil des Vereinsprojekts.
Sollte kein verwendbares Logo vorhanden sein oder zusätzliche Branding-Leistungen gewünscht werden, können diese unabhängig vom Vereinsprojekt separat angeboten werden.

14. Impressum, Datenschutz und rechtliche Inhalte
RGMarketing unterstützt im Rahmen der technischen Websiteumsetzung bei der Einbindung der erforderlichen Bereiche für Impressum, Datenschutz und sonstige rechtlich notwendige Hinweise.
RGMarketing erbringt jedoch keine Rechtsberatung und übernimmt keine Gewähr dafür, dass vom Verein bereitgestellte oder auf dessen Angaben basierende rechtliche Texte für dessen individuelle Tätigkeit vollständig und rechtlich ausreichend sind.
Die endgültige Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit des Impressums, der Datenschutzerklärung sowie sonstiger gesetzlich erforderlicher Angaben liegt bei der ausgewählten Organisation.
Dies gilt insbesondere für vereinsrechtliche Angaben, vertretungsberechtigte Personen, Kontaktdaten, verwendete externe Dienste, personenbezogene Inhalte und sonstige individuelle rechtliche Verpflichtungen.
Die Organisation hat die entsprechenden Angaben vor Veröffentlichung zu überprüfen und freizugeben.
Bei Unsicherheiten ist es Sache der Organisation, eine entsprechende rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

15. Prüfung und Freigabe der Website
Vor der endgültigen Veröffentlichung erhält die ausgewählte Organisation die Möglichkeit, die fertiggestellte Website zu prüfen.
Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu kontrollieren:

  • Texte und inhaltliche Angaben

  • Namen und Funktionen

  • Kontaktdaten

  • Fotos und sonstige Medien

  • Links

  • Formulare

  • Impressum

  • Datenschutzerklärung

  • sonstige rechtlich oder organisatorisch relevante Informationen

Änderungswünsche innerhalb des vereinbarten Projektumfangs werden im Rahmen der abschließenden Korrektur berücksichtigt.
Die Veröffentlichung der Website erfolgt erst nach der abschließenden Freigabe durch die ausgewählte Organisation.
Mit der Freigabe bestätigt die Organisation, die Website geprüft und die veröffentlichten Inhalte genehmigt zu haben.

16. Übergabe und Einschulung
Nach Fertigstellung und Veröffentlichung erhält die Organisation eine kurze grundlegende Einschulung in die Nutzung der Website und der damit verbundenen Systeme.
Diese kann insbesondere folgende Punkte umfassen:

  • grundlegender Umgang mit dem Wix-Konto bzw. Wix Studio

  • Zugang zur Website

  • grundlegender Umgang mit Domain- bzw. Providerzugängen, sofern relevant

  • Bearbeitung bestehender Texte

  • Austausch bestehender Bilder

  • grundlegende Pflege bereits vorhandener Inhalte

  • Hinweise zu Wix-Abonnement, Domain und sonstigen laufenden Diensten

Die Einschulung dient dazu, der Organisation einfache Änderungen an einer bestehenden Website selbst zu ermöglichen.
Nicht Bestandteil der Einschulung sind insbesondere:

  • vollständige Schulung in Wix Studio

  • eigenständiger Aufbau neuer Seiten

  • Erstellung neuer Websiteabschnitte

  • umfangreiche Layoutänderungen

  • grundlegende Änderungen der Website-Struktur

  • Programmierung oder Einrichtung komplexer Funktionen

  • vollständige technische Administration des Systems

Nach der Übergabe kann die Organisation einfache inhaltliche Änderungen selbst durchführen.

17. Projektstart und Umsetzung im Jahr 2027
Die Umsetzung des Vereinsprojekts erfolgt innerhalb des Kalenderjahres 2027.
Der konkrete Projektstart wird von RGMarketing unter Berücksichtigung der eigenen Projektplanung, Auslastung und verfügbaren Kapazitäten festgelegt und anschließend mit der ausgewählten Organisation abgestimmt.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Startmonat oder ein konkretes Startdatum besteht nicht.
Ab dem gemeinsam festgelegten Projektstart ist grundsätzlich eine Umsetzungsdauer von maximal drei Monaten vorgesehen.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Organisation benötigte Informationen, Rückmeldungen, Freigaben und sonstige erforderliche Inhalte rechtzeitig zur Verfügung stellt.
Verzögerungen, die durch eine verspätete Mitwirkung der Organisation entstehen, verlängern die vorgesehene Umsetzungsdauer entsprechend.

18. Mitwirkungspflichten
Die ausgewählte Organisation verpflichtet sich, aktiv an der Umsetzung des Projekts mitzuwirken.
Dazu gehört insbesondere:

  • Benennung einer zuverlässigen Ansprechperson

  • Bereitstellung notwendiger Informationen

  • Übermittlung vorhandener Logos und Materialien

  • interne Abstimmung innerhalb der Organisation

  • rechtzeitige Rückmeldungen

  • Prüfung und Freigabe von Inhalten

  • Unterstützung bei der Organisation des Fotoshootings

Die Organisation stellt sicher, dass für alle von ihr bereitgestellten Logos, Texte, Bilder, Grafiken und sonstigen Inhalte die erforderlichen Nutzungsrechte vorhanden sind.

19. Fotos und Persönlichkeitsrechte
Im Rahmen des kleinen Fotoshootings können Mitglieder, Funktionäre, Tätigkeiten, Räumlichkeiten und andere für die Website relevante Motive aufgenommen werden.
Die ausgewählte Organisation unterstützt RGMarketing dabei, gegebenenfalls erforderliche Zustimmungen der abgebildeten Personen einzuholen.
Dies gilt insbesondere bei der Abbildung von Kindern und Jugendlichen.
Die Organisation ist dafür verantwortlich, RGMarketing darüber zu informieren, wenn bestimmte Personen nicht fotografiert oder deren Aufnahmen nicht veröffentlicht werden dürfen.

20. Statement-Video nach Projektabschluss
Bestandteil der Projektvereinbarung ist die Bereitschaft der ausgewählten Organisation, nach Abschluss der Website gemeinsam mit RGMarketing ein kurzes Statement- bzw. Erfahrungs-Video über die Zusammenarbeit und das abgeschlossene Projekt aufzunehmen.
Dieses Video ist nicht Bestandteil der für den Verein produzierten Website-Inhalte.
Es dient der Dokumentation des Vereinsprojekts sowie der Präsentation der Zusammenarbeit durch RGMarketing.
Der konkrete Termin und Ablauf werden gemeinsam abgestimmt.

21. Verwendung als Referenz
Die ausgewählte Organisation erklärt sich damit einverstanden, dass RGMarketing das entstandene Projekt als eigene Referenz verwenden und öffentlich präsentieren darf.
Dazu können insbesondere gehören:

  • Darstellungen und Screenshots der fertigen Website

  • Vorher-Nachher-Vergleiche

  • Informationen über den Projektablauf

  • Inhalte rund um die Erstellung der Website

  • Behind-the-Scenes-Aufnahmen

  • Aufnahmen vom Fotoshooting

  • das nach Projektabschluss erstellte Statement-Video

Diese Inhalte können insbesondere auf der Website von RGMarketing, auf Social-Media-Kanälen, in Portfolios, Präsentationen sowie im Rahmen der Eigenwerbung von RGMarketing verwendet werden.
Personenbezogene Aufnahmen werden nur im Rahmen der dafür erforderlichen Nutzungsrechte und Einwilligungen verwendet.

22. Öffentliche Kommunikation
RGMarketing darf das Vereinsprojekt kommunikativ begleiten und insbesondere die ausgewählte Organisation sowie den Verlauf und Abschluss des Projekts öffentlich präsentieren.
Die erstmalige öffentliche Bekanntgabe der ausgewählten Organisation erfolgt nach Kontaktaufnahme und Abstimmung mit dieser.
Die Teilnahme allein führt nicht dazu, dass personenbezogene Angaben aus einer Bewerbung öffentlich gemacht werden.

23. Newsletter und weitere Informationen von RGMarketing
Personen, die sich über das Bewerbungsformular anmelden, können freiwillig zusätzlich einwilligen, künftig per E-Mail Informationen, Neuigkeiten, Projekte, Angebote oder weitere Aktionen von RGMarketing zu erhalten.
Die Einwilligung in den Newsletter ist keine Voraussetzung für die Teilnahme am Vereinsprojekt und hat keinen Einfluss auf die Auswahl.
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, beispielsweise über den Abmeldelink im Newsletter oder durch Kontaktaufnahme mit RGMarketing.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung von RGMarketing enthalten.

24. Datenschutz
Die im Rahmen der Bewerbung erhobenen personenbezogenen Daten werden insbesondere zur Durchführung des Vereinsprojekts, zur Prüfung der Bewerbungen, zur Kontaktaufnahme, zur Auswahl der Organisation sowie zur späteren Projektabwicklung verarbeitet.
Eine Verwendung der Kontaktdaten für Newsletter oder sonstige werbliche E-Mail-Kommunikation erfolgt nur, wenn hierfür eine gesonderte Einwilligung erteilt wurde.
Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung des Vereinsprojekts, die Abwicklung möglicher Ansprüche oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
Weitere Informationen zu Verantwortlichem, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten sind in der Datenschutzerklärung von RGMarketing abrufbar.

25. Instagram, Facebook und Meta
Das RGMarketing Vereinsprojekt wird unter anderem über Instagram und gegebenenfalls Facebook beworben.
Die Aktion steht in keiner Verbindung zu Instagram, Facebook oder Meta und wird von diesen weder gesponsert, unterstützt noch organisiert.
Verantwortlich für die Durchführung ist ausschließlich RGMarketing.
Instagram und Facebook werden im gesetzlich und nach den jeweiligen Plattformbedingungen zulässigen Umfang von Ansprüchen im Zusammenhang mit dieser Aktion freigestellt.
Die verpflichtende Markierung zweier weiterer Vereine als Teilnahmeschritt bezieht sich ausschließlich auf die ausdrücklich beschriebene Instagram-Teilnahme.

26. Ausschluss von Bewerbungen
RGMarketing kann Bewerbungen oder Nominierungen insbesondere dann von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn:

  • falsche oder irreführende Angaben gemacht werden

  • eine Bewerbung über das Websiteformular ohne erforderliche Zustimmung bzw. Berechtigung der Organisation erfolgt

  • bei einer Instagram-Nominierung die nominierte Organisation die Teilnahme ablehnt oder innerhalb einer angemessenen Frist nicht bestätigt

  • technische Manipulationsversuche vorgenommen werden

  • die Organisation nicht den festgelegten Teilnahmevoraussetzungen entspricht

  • eine sinnvolle oder ordnungsgemäße Zusammenarbeit nicht möglich erscheint

  • notwendige Informationen oder Bestätigungen trotz Aufforderung nicht bereitgestellt werden

  • sich nachträglich herausstellt, dass wesentliche Voraussetzungen für die Durchführung des Vereinsprojekts nicht erfüllt werden können


27. Nichtdurchführbarkeit oder Abbruch des Projekts
Sollte die Durchführung des Projekts aus wichtigen Gründen unmöglich oder unzumutbar werden, bemühen sich RGMarketing und die ausgewählte Organisation zunächst um eine angemessene Lösung.
Kommt das Projekt aufgrund fehlender Mitwirkung, falscher Angaben oder anderer von der ausgewählten Organisation zu vertretender Umstände nicht zustande, kann RGMarketing die Zusage zurückziehen und eine andere Organisation auswählen.
RGMarketing behält sich außerdem vor, die Aktion bei technischen, rechtlichen oder sonstigen wesentlichen Umständen anzupassen, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung andernfalls nicht möglich ist.

28. Schlussbestimmungen
Die Teilnahme am Vereinsprojekt ist kostenlos.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Auswahl, Durchführung zusätzlicher Leistungen oder Auszahlung des angegebenen Projektwertes.
Es gilt österreichisches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahme- und Projektbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Stand: September 2026

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